Transport von Batterieprodukten
Es ist wichtig Maßnahmen zu ergreifen, die einen sicheren Transport von Batterien, Batteriekarten und Produkten mit Batterien gewährleisten, damit sie ihr Ziel unbeschadet erreichen. Durch diese Richtlinien wird sicher gestellt, dass Batterien und Produkte, die Batterien enthalten, sicher für den Transport verpackt werden und internationale Anforderungen für den sicheren Umgang erfüllen.
Alle Batterien gelten beim Transport als „Gefahrstoffe“ oder „Gefahrgüter“ der Klasse 9 – unabhängig davon, ob es sich um den inländischen oder internationalen Transport handelt. Es gelten viele Regeln und Ausnahmen für entsprechende Produkte. Im Folgenden finden Sie Anweisungen für den Transport von APC-Batterieprodukten. Stellen Sie vor dem Transport sicher, dass der Spediteur alle Anforderungen erfüllt.
Lithiumbatterien werden entweder als „Lithiummetall“ (primär/nicht wiederaufladbar) oder als „Lithiumion“ (beinhaltet Lithium-Polymer; sekundär/wiederaufladbar) eingestuft. Die in wiederaufladbaren und mobilen APC-Batteriemodulen verwendeten Lithiumbatterien entsprechen der Klassifizierung „Lithiumion“. Bei den in wiederaufladbaren APC-Batteriemodulen verwendeten Bleibatterien handelt es sich um verschlossene Bleibatterien.
Im Folgenden finden Sie Links zu den Arbeitsanweisungen, die Richtlinien zum Transport unserer Produkte enthalten. Stellen Sie vor dem Transport sicher, dass der Spediteur alle Anforderungen erfüllt.