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Geräteschutzversicherungspolice

Die Geräteschutz-Police der American Power Conversion

Diese Richtlinien gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz,in Norwegen,Island und Liechtenstein.

BEI DER VORLIEGENDEN "GERÄTESCHUTZ-POLICE" (EQUIPMENT PROTECTION POLICY) HANDELT ES SICH NICHT UM EINE GARANTIE. INFORMATIONEN ZUR GARANTIE FÜR IHR APC-PRODUKT FINDEN SIE IN DER ZUGEHÖRIGEN BESCHRÄNKTEN GARANTIE VON APC. DIE GARANTIEBEDINGUNGEN BLEIBEN VON DEN EINSCHRÄNKUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER POLICE UNBERÜHRT.

Die Geräteschutz-Police ("Equipment Protection Policy")

Wird ein elektronisches Gerät eines Kunden durch Netzleitungs-Transienten auf einer AC-Netzleitung (230V - siehe Anmerkung unten) beschädigt, während es direkt und ordnungsgemäß an ein APC-Standardprodukt angeschlossen war, das durch die "Equipment Protection Policy" gedeckt ist ("angeschlossenes Gerät"), wird APC, sofern alle weiteren unten aufgeführten Bedingungen erfüllt sind, während der unten angegebenen Fristen nach eigenem Ermessen das APC-Produkt ersetzen und entweder a) für die Reparatur des angeschlossenen Gerätes aufkommen oder b) dem Kunden den Marktwert des angeschlossenen Gerätes erstatten. Der Marktwert bestimmt sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Boston Computer Exchange (oder einer vergleichbaren Liste), wobei die Erstattung auf die unten angegebenen Höchstbeträge begrenzt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass APC als Schadensursache feststellt, dass das APC-Produkt das angeschlossene Gerät nicht gegen Netzleitungs-Transienten und/oder, sofern zutreffend, gegen Transienten auf Telefon- oder Kabelfernseh-Leitungen geschützt hat. Zu Netzleitungs-Transienten, gegen die APC-Produkte schützen sollen, gehören gemäß Branchenstandards Spannungsspitzen und Überspannungen auf AC-Netzleitungen. Schutz vor Transienten auf Telefonleitungen bieten nur entsprechend ausgelegte APC-Produkte für den Schutz von Modem- oder Faxleitungen; sofern diese Schutzeinrichtungen eingesetzt werden, muss die Telefonanlage mit einem ordnungsgemäß installierten und funktionierenden "Primärschutz" am Hausanschluss ausgerüstet sein (derartige Geräte werden normalerweise während der Telefoninstallation montiert), damit der Versicherungsschutz gegen Transienten auf Telefonleitungen besteht. Geräte, die an Kabelfernseh-Leitungen angeschlossen sind, werden nur durch entsprechend ausgelegte APC-Produkte vor Transienten geschützt; in diesen Fällen muss der Kabelfernseh-Anschluss ordnungsgemäß entsprechend den einschlägigen Installations- und Sicherheitsbestimmungen für Elektroanlagen geerdet sein, damit der Versicherungsschutz gegen Transienten auf Kabelfernseh-Leitungen besteht.

APC behält sich das Recht vor festzustellen, ob der Schaden am angeschlossenen Gerät auf einen Fehler des APC-Produktes zurückzuführen ist und wird um Einsendung des beschädigten Geräts an APC zur Überprüfung bitten. Diese Police deckt nur Schäden am angeschlossenen Gerät, die nicht durch einen etwaigen Versicherungsschutz aus anderen Quellen gedeckt sind, einschließlich Herstellergarantien und etwaige erweiterte Garantien, und ist ausschließlich auf den erforderlichen zusätzlichen Leistungsumfang beschränkt.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Geräteschutz-Police:
Sie müssen das Produkt registrieren lassen und zu diesem Zweck die beiliegende Garantiekarte innerhalb von 10 Tagen nach Kauf des Produkts an APC senden. Die Karte muss vollständig ausge-füllt werden; darüber hinaus sollten Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen aufbewahren.
Alle angeschlossenen Geräte müssen über das CE-Zeichen verfügen.
Das APC Produkt muss an eine ordnungsgemäß beschaltete und geerdete Steckdose angeschlossen sein; es dürfen keine Verlängerungskabel, Adapter, andere Erdleiter oder elektrische Verbindungen verwendet werden, mit Ausnahme anderer 230V-Standardprodukte von APC. Die Installation darf keine Stromversorgungsschutz-Produkte anderer Hersteller enthalten. Die Installation muss gemäß den einschlägigen Installations- und Sicherheitsbestimmungen für Elektroanlagen ausgeführt werden.
Etwaige Ansprüche aus der Equipment Protection Policy müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintreten der angeblichen Beschädigung des angeschlossenen Geräts angemeldet werden.
Die Equipment Protection Policy erstreckt sich lediglich auf die oben aufgeführten Produktmodelle, die im Europäischen Wirtschaftraum verwendet werden.

Folgende Schäden sind nicht durch die Geräteschutz-Police gedeckt:
SCHÄDEN AN ELEKTRONISCHEN GERÄTEN, DIE DURCH TRANSIENTEN AUF DATENLEITUNGEN VERURSACHT WURDEN.
Wiederherstellung verloren gegangener Daten und Neuinstallation von Software.
Diese Police deckt keine Schäden ab, die auf andere Ursachen als Transienten auf AC-Netzleitungen zurückzuführen sind, mit Ausnahme von Schäden aufgrund von Transienten auf Telefon- oder Kabelfernseh-Leitungen, die eingeschlossen sind, wenn das APC-Produkt eine derartige Schutzfunktion bietet.
SCHÄDEN, DIE AUF DAS FEHLEN EINER GEEIGNETEN INSTALLATIONSUMGEBUNG FÜR DAS PRODUKT ZURÜCKZUFÜHREN SIND (BEISPIELSWEISE AUF DAS FEHLEN EINER ORDNUNGSGEMÄSSEN SICHERHEITSERDUNG).
Schäden, die durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des APC-Produkts verursacht wurden.
Schäden, die durch Unfälle oder Katastrophen wie Feuer, Überschwemmung oder Wind verursacht wurden.
Schäden infolge nicht bestimmungsgemäßer oder falscher Verwendung, Veränderung, Modifizierung oder Fahrlässigkeit.
Schäden, die durch Unfälle oder Katastrophen wie Feuer, Überschwemmung oder Wind verursacht wurden.
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Police haftet APC in keinem Fall für etwaige andere Schäden, einschließlich unmittelbare, mittelbare, besondere, beiläufige, Folge- oder Mehrfachschäden, die durch die Nutzung des APC-Produktes verursacht werden, sowie für Schäden am angeschlossenen Gerät, unabhängig von der Rechtstheorie, auf der ein derartiger Anspruch beruht. Dies gilt auch dann, wenn APC auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen wurde. DERARTIGE SCHÄDEN SCHLIESSEN ENTGANGENEN GEWINN, NICHT ERZIELTE ERSPARNISSE ODER EIN-NAHMENAUSFALL, NUTZUNGSENTGANG DES APC-PRODUKTS ODER DES ANGESCHLOSSENEN GERÄTS ODER ANDERER VERBUNDENER GERÄTE, VERLUST VON SOFTWARE, KAP-ITALKOSTEN, KOSTEN FÜR ETWAIGE ERSATZGERÄTE, ANLAGEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, AUSFALLZEITEN, SCHÄDEN AUS DEN ANSPRÜCHEN DRITTER, EINSCHLIESSLICH KUN-DEN, SOWIE SACHSCHÄDEN EIN.

Geltendmachung von Ansprüchen aus der Geräteschutz-Police:
Wenn alle Versicherungsbedingungen erfüllt sind, setzen Sie sich telefonisch mit der APC-Kundendienstabteilung in Verbindung (eine Liste der Telefonnummern finden Sie am Ende dieses Dokuments), und fordern Sie eine Rückgabenummer für das Produkt an (EPP RMA Number - Equipment Protection Policy Returned Material Authorisation). APC schickt Ihnen dann ein EPP-Schadensformular, das ausgefüllt und innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden muss.
Kennzeichnen Sie das betreffende APC Produkt mit der EPP-Rückgabenummer.
Verpacken Sie das APC-Produkt in der Originalverpackung (bzw. fordern Sie Verpackungsmaterial von APC an, falls Sie nicht mehr über die Originalverpackung verfügen).
Legen Sie das ausgefüllte EPP-Schadensformular sowie eine Kopie des Lieferscheins für das APC-Produkt in den Versandkarton.
Schreiben Sie die EPP-Rückgabenummer deutlich lesbar außen auf den Versandkarton.
Senden Sie das Produkt (die Kosten für den Versand an APC trägt der Absender) an folgende Adresse:
American Power Conversion, Technical Support
Ballybrit Business Park,
Galway, Ireland,
Tel. +353 91 702000.
APC wird die Funktion des Produkts überprüfen und das Produkt auf Anzeichen für eine Beschädigung durch Transienten auf AC-Netzleitungen untersuchen (bzw. Transienten auf Telefon- oder Kabelfernseh-Leitungen). (A) Werden bei der Überprüfung durch APC keine Anzeichen für eine Beschädigung durch Netzleitungs-Transienten festgestellt (bzw. Transienten auf Telefon- oder Kabelfernseh-Leitungen), wird APC folgende Dokumente an den Kunden senden: (i) einen Bericht mit einer Zusammenfassung der durchgeführten Tests und (ii) eine Ablehnung der Schadensanzeige. (B) Sollte das APC-Produkt Anzeichen einer Beschädigung durch Netzleitungs-Transienten aufweisen (bzw. Transienten auf Telefon- oder Kabelfernseh-Leitungen), werden Sie von APC aufgefordert, alle angeschlossenen Geräte, für die ein EPP-Schadensersatzantrag gestellt wurde, zur Überprüfung an APC oder ein autorisiertes Service-Center zu senden. Sollte festgestellt werden, dass das angeschlossene Gerät durch Transienten auf AC-Netzleitungen (bzw. Transienten auf Telefon- oder Kabelfernseh-Leitungen) beschädigt wurde, wird APC nach eigenem Ermessen entweder die Genehmigung zur Reparatur des Geräts erteilen oder den Marktwert des beschädigten Geräts bis zur Höhe der oben angegebenen Höchstbeträge erstatten.

Wenn Sie von APC autorisiert werden, das angeschlossene Gerät reparieren zu lassen, muss die Reparatur durch ein autorisiertes Service-Center des Herstellers des angeschlossenen Geräts aus-geführt werden. APC behält sich das Recht vor, zur Klärung der Reparaturkosten und Schäden am angeschlossenen Gerät selbst Verbindung mit dem autorisierten Service-Center aufzunehmen um festzustellen, ob der Schaden durch Transienten auf AC-Netzleitungen verursacht wurde (bzw. Transienten auf Telefon- oder Kabelfernseh-Leitungen). Weiterhin behält APC sich das Recht vor, das Service-Center zur Weiterleitung des angeschlossenen Geräts oder von Komponenten zur Überprüfung an APC aufzufordern.
Wird als Schadensursache festgestellt, dass das angeschlossene Gerät durch das APC-Produkt nicht gegen Transienten auf AC-Netzleitungen (bzw. Transienten auf Telefon- oder Kabelfernseh-Leitungen) geschützt wurde, wird APC nach eigenem Ermessen entweder die Reparaturkosten oder den Marktwert des angeschlossenen Geräts erstatten, jedoch nur bis zur Höhe der oben genannten Höchstbeträge. APC behält sich das Recht vor, die Übertragung des Eigentumsrechts und die Aushändigung des angeschlossenen Geräts an APC zu verlangen, falls APC den Marktwert des angeschlossenen Geräts erstattet.
Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung, die von Ihnen und APC unterzeichnet wurde, gelten die Bedingungen dieser Police als vollständige und exklusive Parteivereinbarung. Alle früheren Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, sowie alle weiteren Mitteilungen zwischen den Parteien bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung werden durch diese Police aufge-hoben. Weder Mitarbeiter von APC noch andere Parteien sind zur Abgabe von Erklärungen befugt, die über die Erklärungen zur Equipment Protection Policy in dieser Vereinbarung hinausgehen.

Schneider Electric IT Logistics Europe Ltd.
Unit 7, City East Business Park, Ballybrit, Co.
Galway, H91 HT73, Ireland
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